Finanzplanungsrat

Finanzplanungsrat
1. Begriff: Politisches Beratungsgremium, das Empfehlungen für die Koordinierung der Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden abgibt; gemäß § 51 I HGrG bei der Bundesregierung zu bilden.
- 2. Mitglieder: Bundesminister der Finanzen (Vorsitzender), die für die Finanzen zuständigen Minister der Länder, vier Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände und – mit dem Recht der Teilnahme an den Beratungen – die Deutsche Bundesbank.
- 3. Aufgaben: Ermittlung einer einheitlichen Systematik, einheitlicher volks- und finanzwirtschaftlicher Annahmen für die Gestaltung der Haushalts- und Finanzplanungen der Gebietskörperschaften sowie der Schwerpunkte im Bereich der öffentlichen Aufgaben. Seit dem Inkrafttreten des § 51a HGrG am 1.7.2002 spielt der F. eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der Haushaltsdisziplin der Gebietskörperschaften im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU).

Lexikon der Economics. 2013.

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